SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck & München Fonds KG

LG Magedburg entscheidet zu Gunsten unserer Mandanten. Das Urteil ist rechtskräftig!

Mit Urteil vom 03.11.2014 (Az. 2 O 540/14) hat das Landgericht Magdeburg einen Finanz- und Vermögensberater zur schadensersatzlichen Rückabwicklung von drei Beteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG verurteilt.

 

Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger haben sich im Jahr 2007 auf Empfehlung des Beklagten mit einem Beteiligungsbetrag in Höhe von insgesamt 70.000,00 € nebst Abwicklungsgebühr über das Produkt IMMORENTE Plus an der vorstehend genannten Fondsgesellschaft beteiligt. Anlageziel der Kläger war (mittelbar) die Altersvorsorge. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erfolgte im Wesentlichen vor dem Hintergrund einer Kapitalansparung, um im Jahr 2020 ein bestehendes Immobiliendarlehen abzulösen.

 

In seiner Urteilsbegründung stellt das Landgericht Magdeburg darauf ab, dass der beklagte Anlageberater seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung in zurechenbarer Weise verletzt hat, weil er die – in Finanzanlageschäften unbedarften - Kläger nicht hinreichend über die Risiken der anempfohlenen Beteiligung aufgeklärt hat. Vor dem Hintergrund des erklärten Anlageziels der Kläger, so das Landgericht Magdeburg, hätte der Beklagte die Kläger ausdrücklich auf eine mögliche Renditeschwankung der Beteiligung hinweisen müssen, um den Klägern eine realistische Einschätzung der Risikolage zu ermöglichen. Zudem sah es  das erkennende Gericht u.a. auch erwiesen an, dass der Beklagte die Kläger gerade nicht auf die eingeschränkte Veräußerbarkeit der geschlossenen Fondsanteile hingewiesen hat.

 

Der beklagte Berater hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist.

 

(Autorin: Rechtsanwältin S.C. Schweitzer, LL.M.)