HCI Shipping Select XIX GmbH & CO. KG: Schadensersatzliche Rückabwicklung zu Gunsten unserer Mandantin

LG Göttingen folgt der Argumentation der SCS Rechtsanwaltskanzlei und verurteilt Investment-Berater zur Rückabwicklung der Beteiligung.


Das Landgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.07.2015 (Az. 4 O 380/13) einen Investment-Berater zur Rückabwicklung einer Beteiligung an der Emission der HCI Shipping Select XIX GmbH & Co. KG verurteilt.

 

Die risikoscheue Mandantin der SCS Rechtsanwaltskanzlei hat sich nach intensiver Beratung durch den Anlageberater im Jahr 2006 mit einer Zeichnungssumme in Höhe von 50.000,00 € zzgl. Agio kommanditistisch an dem Dachfonds beteiligt.

 

Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an, dass zwischen dem Anlageberater und der Klägerin in diesem Zusammenhang ein Beratungsvertrag geschlossen wurde und der Beklagte seine sich hieraus ergebenden Pflichten in zurechenbarer Weise verletzt hat.

 

In seinen Entscheidungsgründen stellt das erkennende Gericht darauf ab, dass der Beklagte die Risiken der Anlage unzutreffend dargestellt und bestehende Zweifel der Klägerin zerstreut hat. Zudem hat der Beklagte es unterlassen, so das Landgericht Göttingen, der Klägerin den Verkaufsprospekt zu übergeben.

 

Letztlich  hat das erkennende Gericht der erhobenen Verjährungseinrede des beklagten Investment-Beraters  eine eindeutige Absage erteilt und zutreffend festgestellt, dass die zehnjährige Verjährungsfrist unzweifelhaft noch nicht abgelaufen sei.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin wird auch in der Berufungsinstanz von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertreten.

 

(Autorin: Rechtsanwältin S.C. Schweitzer, LL.M.)