Neues Jahr, alte Probleme! Aber "Ausstieg" aus dem Fondsdilemma weiterhin möglich!
Ende Januar 2018 hat die Fondsgesellschaft den Halbjahresbericht für das 2. Halbjahr 2017 veröffentlicht. Dies nehmen wir zum Anlass, nachfolgend kurz und kompakt (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf die sich aus diesem Bericht ersichtliche wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft einzugehen, welche erfahrungsgemäß im Mittelpunkt des Anlegerinteresses steht.
Die aktuelle Vermietungs- und Finanzierungssituation der Objektgesellschaften dürfte insgesamt als befriedigend einzuschätzen sein. Dies ändert jedoch leider nichts an der Tatsache, dass die finanzielle Gesamtsituation der Gesellschaft weiterhin bedenklich erscheint.
So ist bspw. weiterhin unklar, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt die Rückführung der an die Tristan Projekt GmbH „abverfügten“ Gelder (wir sprechen hier von rd. 4,9 Mio. EUR) an die Fondsgesellschaft erfolgen wird.
Hinzu kommt, dass die Fondsgesellschaft vor der finanziell belastenden Aufgabe steht, die verbleibenden Stillen Beteiligungen (Kapital 5 „CLASSIC“) in Höhe von derzeit noch rd. 12,1 Mio. EUR zurückzuzahlen. Die Gesellschaft verfügt - selbst bei Rückerlangung der „abverfügten“ Gelder“ - jedoch nicht annähernd über die hierfür erforderlichen liquiden Mittel, so dass die Geschäftsführung aktuell ein „Maßnahmenpaket“ prüft, dessen Umsetzung allerdings erst Ende 2019/Anfang 2020 wirtschaftlich sinnvoll sein soll.
Fakt ist somit, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren der Fokus weiterhin vornehmlich auf die Rückzahlung der Stillen Beteiligungen legen muss und die hierfür erforderliche Liquidität erst einmal beizuschaffen ist.
Es liegt auf der Hand, dass dieser Umstand für alle anderen Anleger zu dem wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnis führt, dass eine Wideraufnahme der Ausschüttungen/Gutschriften in absehbarer Zeit nicht realisierbar sein dürfte und somit auch die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung ungewiss bleibt. Da diese naturgemäß von mehreren Faktoren abhängt, ist auch uns eine abschließende Einschätzung zu der zukünftigen Entwicklung leider nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere den sogenannten Ratenzahlern die berechtigte Frage, ob diese ihre monatlichen Ratenzahlungen einstellen können und damit einhergehend auch die Frage nach einer Beendigung ihres Vertrages. Anknüpfungspunkt hierfür ist bspw. eine außerordentliche Kündigung des Beteiligungsverhältnisses, auf deren Grundlage wir in den vergangenen Monaten für eine Vielzahl betroffener Anleger einen schnellen und unbürokratischen Ausstieg aus dem „Fondsdesaster“ realisieren konnten.
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