Mehr als 50.000 (Klein-)Anleger sind betroffen und bangen um ihr Kapital
Die Finanzfirma P&R mit Sitz im idyllischen Grünwald, die als deutscher Marktführer bei der Anlage in Seefrachtcontainer gilt, hat zunächst die fälligen Mietzahlungen an die Anleger ausgesetzt und Anfang März 2018 den Vertrieb ihrer aktuellen Angebote eingestellt.
Doch das war nur die Spitze des Eisbergs: Am 15.03.2018 haben drei der vier Vertriebsfirmen der P&R-Gruppe Insolvenz angemeldet. Es droht der Totalverlust von rd. 3,5 Milliarden Euro und mehr als 50.000 Anleger zittern um ihr Geld. Diese Pleite könnte sich zum größten Anlegerskandal der Bundesrepublik Deutschland entwickeln.
Das Grundkonzept von P&R war simpel: P&R veräußerte Container an (Klein-)Anleger, mietete diese umgehend wieder an und kümmerte sich um deren Auslastung auf den Weltmeeren. Die Anleger selbst erhielten garantierte regelmäßige Mietzahlungen und veräußerten die Container nach 3-5 Jahren wieder zum Restwert (rd. 65 % des Kaufpreies) an P&R. Auf den ersten Blick ein lukratives Geschäft für die Anleger. Mittlerweile liegt jedoch der Verdacht nahe, dass P&R die hohen Renditen (durch hohe Mietzahlungen und Rückkaufpreise) künstlich erzeugt hat und das Geschäftsmodell auf einem sog. Schneeballsystem beruht. Ein solches Konzept ist aber spätestens dann zum Scheitern verurteil, wenn nicht genügend neue Anlegergelder eingesammlt werden können, um die Verbindlichkeiten gegenüber den "alten" Anlegern auszugleichen. Und exakt diese Problemtik dürfte letztlich die P&R-Pleite eingeleitet haben.
Für die betroffenen Anleger gilt es nunmehr schnellstmöglich die entsprechenden Dispositionen zu treffen, um ihren Verlust so gering wie möglich zu halten. Die Problemtik "auszusitzen" und bspw. auf die etwaige Eröffung der jeweiligen Insolvenzverfahren zu warten, dürfte aus wirtschaftlicher Sicht keine Option sein. Vielmehr sollten die Anleger möglichst frühzeitig damit beginnen, ihre Container "ins Trockene zu bringen" und an dieser Stelle fundierten juristischen Rat einzuholen.
So haben betroffene Anleger mehrere Handlungsoptionen, welche in jedem Einzelfall (bestenfalls durch eine spezialisierte Rechtsanwältin/einen spezialisierten Rechtsanwalt) gesondert geprüft werden sollten. Hierzu gehören u.a.:
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Die Teilnahme an dem jeweiligen Insolvenzverfahren (bspw. durch Geltendmachung eines Aussonderungsrechts aufgrund des Eigentums an dem Container/den Containern und/oder Anmeldung der garantierten Mietzahlungen zur Insolvenztatbelle etc.)
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Die Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen, sprich die komplette Rückabwicklung des Geschäfts im Falle einer unzureichenden (Risiko-)Aufklärung des Anlegers durch den Berater.
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Darüber hinaus bietet sich der Zusammenschluss aller geschädigten Kleinanleger zur Interessenbündelung an, weshalb wir auf ausdrücklichen Wunsch der von uns vertreten Anleger bereits das Anlegerforum „P&R“ ins Leben gerufen haben, welchem, Sie sich gerne kostenlos und unverbindlich anschließen können.
Sie sind betroffener Anleger und möchten die P&R-Pleite bestenfalls ohne jeglichen Verlust überstehen? Gerne helfen wir auch Ihnen kompetent und kompromisslos Ihre Ansprüche geltend zu machen und/oder Ihre Forderungen zu realisieren! Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie mit uns einen Telefontermin für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die Vertretung von Anlegergruppen gerichtet. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.