Worauf Anleger bei der Forderungsanmeldung achten sollten und weitere Handlungsoptionen
Am 24.07.2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über das Vermögen der vier
deutschen P&R-Gesellschaften offiziell eröffnet und erwartungsgemäß die Rechtsanwälte Dr. Jaffé und Dr. Heinke in den jeweiligen Verfahren als Insolvenzverwalter bestellt. Die ersten Gläubigersammlungen wurden bereits für den 17.10.2018 bzw. den 18.10.2018 einberufen.
Die rd. 54.000 betroffenen Anleger sind ihrerseits jetzt aufgerufen, ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 zur (jeweiligen) Insolvenztabelle anzumelden. Laut Pressemitteilung der Rechtsanwälte Jaffé vom 24.07.2018 werden die Insolvenzverwalter die Investoren voraussichtlich Anfang August anschreiben und diesen bereits vorausgefüllte Formulare für die Anmeldung ihrer Forderungen in
den einzelnen Insolvenzverfahren übermitteln.
Aber Achtung: Auch diese Formulare sollten vor Unterzeichnung inhaltlich geprüft und ggf. korrigiert werden. Anleger, die bereits vor Eröffnung der Insolvenzverfahren ihre Ansprüche angemeldet/geltend gemacht haben, müssen ihre Forderungen jetzt auch ganz „offiziell“ anmelden.
Zudem sollte auch die Geltendmachung eines Aussonderungsrechts (wegen Eigentumserwerbs an dem/den Container(n)) in Betracht gezogen werden.
Die Forderungsanmeldung (einschließlich der Geltendmachung eines Aussonderungsrechts) allein dürfte die Anleger jedoch nicht vor erheblichen Verlusten schützen. Nach unserem Dafürhalten dürfte die Insolvenzmasse aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um den Anlegern eine hohe Insolvenzquote zu bescheren.
Diese Befürchtung lässt sich auch der aktuellen Pressemitteilung der Insolvenzverwalter entnehmen. So sollen die vier deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe offenbar bereits seit Jahren Verträge über nicht-existierende Container abgeschlossen haben. Laut der geschlossenen Kaufverträge sollten rd. 1,6 Mio. Container existieren, tatsächlich beläuft sich die Gesamtzahl der verwalteten Container jedoch lediglich auf rd. 618.000. Dieser Fehlbestand von rd. 1 Mio. Container soll sich seit 2007 kontinuierlich aufgebaut und nicht auf zwischenzeitlichen Verlust von Containern zurückzuführen sein. Die neu eingeworbenen Gelder sollen vielmehr dazu genutzt worden sein, bestehende Verbindlichkeiten, wie Mietzahlungen und Rückkäufe, zu begleichen. Bereits dieser mutmaßliche Betrug dürfte die Insolvenzmasse deutlich schmälern.
Unsere Handlungsempfehlung
Trotz der - aller Voraussicht nach - eher dürftigen Insolvenzquote sollten betroffene Anleger ihre Forderungen dennoch zur jeweiligen Insolvenztabelle anmelden und – trotz 'Eigentumsbestreiten“ seitens der Insolvenzverwalter – in geeigneten Fällen auch ihre Aussonderungsrechte geltend machen. Bestenfalls sollten Anleger bereits bei der reinen Forderungsanmeldung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, dass gilt erst recht bei der Geltendmachung von Absonderungs- und/oder Aussonderungs-rechten. Denn in beiden Fällen steckt die Tücke oftmals im Details.
Anleger, die ihren Schaden möglichst gering halten möchten, sollten ihre Ansprüche
allerdings auch außerhalb der Insolvenzverfahren verfolgen. Hierbei haben wir nicht nur die Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungs-ansprüchen, sprich die komplette Rückabwicklung des Geschäfts im Falle einer unzureichenden (Risiko-)Aufklärung des Anlegers durch den Berater im Auge. Gerade der mutmaßliche Betrug im Hinblick auf den Verkauf der rd. 1 Mio. nicht existierenden Containern könnte den betroffenen Anlegern weitere Anspruchsgegner bescheren. Denn die Diskrepanz zwischen den tatsächlich vorhandenen und den verkauften Containern hätte beispielsweise auch den Abschluss-/Wirtschaftsprüfern der P&R-Gruppe auffallen können.
Unser Angebot
Wenn auch Sie als betroffener Anleger die P&R-Pleite möglichst ohne jeglichen Verlust
überstehen möchten, helfen wir auch Ihnen sehr gerne, Ihre Ansprüche geltend zu
machen und/oder Ihre Forderungen zu realisieren! Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie mit uns einen Telefontermin für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!