SHB "Altersvorsorgefonds": Halbjahresbericht für das 2. Halbjahr 2018 (Stand: Februar 2019)

Auch im Jahr 2019 müssen Anleger auf Ausschüttungen verzichten.

 

Dem erst kürzlich Halbjahresbericht der Fondsgesellschaft (2. Halbjahr 2018, Stand Februar 2019) lässt sich entnehmen, dass die aktuelle Vermietungs- und Finanzierungssituation auf Objektebene insgesamt als befriedigend einzuschätzen sein dürfte.

 

Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft weiterhin als kritisch gewertet werden muss. So konnten zum Jahresende 2018 lediglich Stille Beteiligungen in Höhe von rd. 520.000 EUR zurückgezahlt werden, Auszahlungsansprüche in Höhe von weiteren rd. 9,1 Mio. EUR werden (spätestens) per 31.12.2019 fällig.

 

Wenngleich das Landgericht Frankfurt am Main in Sachen „abverfügter“ Gelder zwischenzeitlich ein positives Urteil zugunsten aller beteiligten Fondsgesellschaften gefällt hat, so kann dies unter Liquiditätsgesichtspunkten nur bedingt optimistisch stimmen. Denn zum einen ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, so dass weiterhin unklar bleibt, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Rückführung der Gelder an die Fondsgesellschaft erfolgen wird. Zum anderen sprechen wir hierbei „nur“ von 2,56 Mio. EUR, ein Betrag, der ersichtlich nicht einmal annähernd ausreichen würde, um alle Stille Gesellschafter „auszuzahlen“.

 

Zusammenfassend bleibt es aus Anlegersicht leider bei dem wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnis, dass die Fondsgesellschaft ihren Fokus auch weiterhin auf die Rückzahlung des Stillen Beteiligungskapitals legen muss und das Thema Wiederaufnahme der Ausschüttungen an die Anleger auf unbestimmte Zeit auf Eis liegt. Zu Recht stellt sich betroffenen Ratenzahlern die Frage, ob sie nicht sprichwörtlich „gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“ und ob und ggf. welche

Handlungsoptionen ihnen zur Verfügung stehen.

 

Wenngleich etwaige Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche einer Mehrzahl der Anleger bereits verjährt sein dürften, ebnet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) den Weg für einen Ausstieg aus dem Fondsdilemma in Form einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses.

 

Nicht zuletzt mit Hilfe dieses ‚Kündigungsjokers‘ konnten wir in den vergangenen Monaten für viele betroffene Anleger einen schnellen und unbürokratischen Ausstieg aus dem Altersvorsorgefonds realisieren. Auch aktuell engagieren wir uns auf diesem Gebiet erfolgreich und kompromisslos für die von uns vertretenen Anleger.

 

Unser Angebot für betroffene Anleger

 

Wenn auch Sie ‚die Reisleine ziehen‘ und Ihr Beteiligungsverhältnis beenden wollen, sollten Sie nicht zögern, einen kostenlosen und unverbindlichen Telefontermin mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin, Frau Rechtsanwältin Schweitzer, zu vereinbaren. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, sich endgültig von der (finanziell) belastenden Fondsbeteiligung zu lösen. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht!

 

Gerne können Sie sich auch unserem Anlegerforum "Altersvorsorgefonds" anschließen.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die gesellschaftsrechtliche Vertretung von Gesellschaftern/Gesellschaftergruppen gerichtet.