Sparer sollten die Kündigung nicht anstandslos hinnehmen!
Aktuell erreichen uns täglich mehrfach Anfragen verärgerter Sparkassen-Kunden, die kürzlich ein Kündigungsschreiben zu ihrem Sparvertrag erhalten haben. Kündigungsanfällig ist derzeit insbesondere das Produkt „S-Prämiensparen flexibel“.
Nachdem vor allem in den letzten beiden Jahren mehrfach, insbesondere „kleinere“ Sparkassen, unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehende Bausparverträge gekündigt haben, überflutet aktuell die Sparkasse Nürnberg, die mit einer Bilanzsumme von rund 11 Milliarden Euro zu eine der größten Sparkassen in Deutschland zählt, ihre "Prämiensparkunden mit einer Kündigungswelle.
Laut Informationen des Handelsblatts soll die Sparkasse Nürnberg aktuell rund 21.000 Prämiensparverträge nach dem Tarif „S-Prämiensparen flexibel“ per September 2019 gekündigt haben.
Diese Sparverträge werden monatlich mit einer gleichbleibenden Rate bespart, das Guthaben wird variabel verzinst. On Top erhält der Sparer zusätzlich eine nach Einzahlungsjahren gestaffelte jährliche Bonuszahlung, welche sich ab dem 15. Sparjahr (sog. höchste Prämienstufe) auf bis zu 50 % der im vorausgegangenen Jahr geleisteten Beiträge beläuft. Bei einer monatlichen Sparrate von beispielsweise 100,00 EUR bedeutet dies in der höchsten Prämienstufe eine Bonuszahlung in Höhe von 600,00 EUR. Angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus eine überaus lukrative Verzinsung für den Kunden, für die Sparkassen indes ein dickes Minusgeschäft.
In ihren Kündigungsschreiben beruft sich die Sparkasse Nürnberg als Kündigungsgrund auf die Erreichung der höchsten Prämienstufe, beweint die derzeitige Niedrigzinsphase und verweist zudem auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.05.2019 (Az. XI ZR 345/18), nach welchem die ordentliche Kündigung unbefristeter Prämiensparverträge grundsätzlich wirksam sein soll.
Aber nicht nur Kunden der Sparkasse Nürnberg werden mit der überraschenden Vertragsbeendigung konfrontiert. So wurden uns in der aktuellen Kalenderwoche diverse Kündigungsschreiben weiterer Sparkassen, beispielsweise auch von der Sparkasse Saarbrücken zur Prüfung vorgelegt, in welchen mit vergleichbarer Argumentation bestehende Prämiensparverträge gekündigt wurden. Angesichts dieser Entwicklung gehen wir davon aus, dass Sparkassen-Kunden bundesweit eine Kündigungswelle droht.
Ob die jeweils ausgesprochene Kündigung des Sparvertrages durch die Sparkasse wirksam ist, erfordert zwingend eine individuelle Prüfung im Einzelfall und kann nicht pauschal beantwortet werden. Anders als es aber die Sparkassen in den uns vorgelegten Kündigungsschreiben suggerieren, ist eine ordentliche Kündigung unbefristeter Prämiensparverträge nach der Rechtsprechung des BGH gerade nicht grundsätzlich wirksam. Denn auch die in diesem Zusammenhang bemühte höchstrichterliche Rechtsprechung beruht letztlich auf einer individuellen Einzelfallprüfung, genauer gesagt auf der Prüfung der (sittenwidrigen) Sparverträge der Kreissparkasse Stendal und ist nicht per se auf alle (Prämien-)Sparverträge übertragbar.
Unsere Handlungsempfehlung
Betroffene Sparer sollten eine Vertragskündigung keinesfalls anstandslos hinnehmen, denn auch die Kündigungserklärungen der Sparkassen sind rechtlich angreifbar, sofern kein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt. Neben den offensichtlichen Unwirksamkeitsgründen, wie beispielsweise das Nichterreichen der vereinbarten Laufzeit oder der höchste Prämienstufe sind in jedem Einzelfall eine Vielzahl weiterer Gesichtspunkte zu beachten, die gegen die Wirksamkeit einer Kündigung ins Feld geführt werden können. Gerne können Sie sich hierzu im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung von uns beraten lassen.
Über uns
Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Verbrauchern, Kapitalanlegern und Bankkunden. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vertretung übervorteilter Sparer und/oder Bausparer gegenüber der jeweiligen (Bau-)Sparkasse. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.