Ein Ende der bereits seit Jahren anhaltenden Durststrecke ist für Anleger nicht in Sicht.
Dem erst kürzlich veröffentlichnten Halbjahresbericht der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH &. Co. KG (2. Halbjahr 2019, Stand Februar 2020) lässt sich entnehmen, dass sowohl die Vermietungssituation in den fondseigenen Objekten als auch die Finanzierungssituation per 31.12.2019 insgesamt als zufriedenstellend einzuschätzen sein dürfte.
In diesem Zusammenhang muss jedoch daran erinnert werden, dass die Fondsgesellschaft auch im 2. Halbjahr 2019 nicht in der Lage war, das – lediglich bis zum 31.12.2018 gestundete - Stille Beteiligungskapital in Teilen oder Raten auszahlen. Das führt zu dem wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnis, dass die Fondsgesellschaft den Stillen Gesellschaftern weiterhin rd. 12,2 Mio. EUR schuldig bleibt. Zudem erhielten die Stillen Beteiligten auch im 2. Halbjahr die vereinbarte Mindestverzinsung, was dazu führt dass im Jahr 2019 die liquiden Mittel der Fondsgesellschaft um weitere rd. 500.000,00 EUR geschrumpft sind. Da die Rückzahlung des Stillen Beteiligungskapitals erst für Ende 2020 geplant ist, wird der gleiche Betrag auch nochmal im aktuellen Jahr an die Stillen Beteiligten fließen müssen. Wie die Fondsgesellschaft das Auszahlungsvorhaben konkret stemmen will, bleibt nahezu gänzlich offen. Wie bereits anlässlich der Gesellschafterversammlung am 10.12.2019 erläutert, soll die vollständige Auszahlung der rd. 12,2 Mio. EUR sowohl durch „Finanzierungs- als auch Verkaufsmaßnahmen“ realisiert werden. Weitere Informationen bzgl. der „aktuell noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen“ bleiben dem nächsten Halbjahresbericht vorbehalten. Es bleibt also weiterhin spannend! Von der noch im Halbjahresbericht für das 2. Halbjahr 2018 vorgesehenen Auszahlung der Stillen Gesellschafter „durch die bis dahin zur Verfügung stehende freie Liquidität der Gesellschaft“ ist keine Rede mehr. Doch eines ist bereits jetzt klar: Etwaige „Finanzierungsmaßnahmen“, sprich eine Neuverschuldung zur Rückzahlung des Stillen Beteiligungskapitals, können das (latente) Liquiditätsproblem der Fondsgesellschaft nicht lösen, sondern würden dieses lediglich verlagern. Denn aus Anlegersicht dürfte es keinen nennenswerten Unterschied machen, ob die Fondsgesellschaft bei den Stillen Gesellschaftern oder bei einem Kreditinstitut mit einem millionenschweren Betrag in der Kreide steht.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die aktuelle wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft nicht gerade als rosig bezeichnet werden kann. Da die zukünftige Entwicklung - nicht nur aufgrund der derzeit weltweit angespannten und unsicheren wirtschaftlichen Lage angesichts der Corona-Pandemie - naturgemäß von einer Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren abhängt, ist auch uns insoweit leider keine abschließende Einschätzung möglich.
Fakt ist jedoch, dass finanzielle Mittel für eine Wideraufnahme der Ausschüttungen/Gutschriften an die Raten- und/oder Einmalzahler weiterhin fehlen und dass auch die Auszahlung des Stillen Beteiligungskapitals auf wackeligen Beinen steht. Betroffene Anleger sollten sich vor diesem Hintergrund vor Augen führen, dass - auch aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten - ein (vorzeitiges) Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft eine probate Handlungsalternative darstellt. Denn auch in Sachen gescheiterte Kapitalanlage ist das sprichwörtliche Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende oftmals vorzuziehen. Anknüpfungspunkt hierfür ist bspw. eine außerordentliche Kündigung des Beteiligungsverhältnisses, auf deren Grundlage wir in den vergangenen Monaten für eine Vielzahl betroffener Anleger einen schnellen und unbürokratischen Ausstieg aus dem „Fondsdesaster“ realisieren konnten. Auch aktuell engagieren wir uns auf diesem Gebiet erfolgreich und kompromisslos für die von uns vertretenen Anleger.
Unser Angebot für betroffene Anleger
Wenn auch Sie ‚die Reisleine ziehen‘ und Ihr Beteiligungsverhältnis beenden wollen, sollten Sie nicht zögern, einen kostenlosen und unverbindlichen Telefontermin mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin, Frau Rechtsanwältin Schweitzer, zu vereinbaren. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, sich endgültig von der (finanziell) belastenden Fondsbeteiligung zu lösen. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht!
Gerne können Sie sich auch unserem Anlegerforum Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG anschließen.
Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen