Anlegerforum: Alpha Patentfonds 3 - Tranche 2009 GmbH & Co. KG

Sie sind Anleger der Alpha Patentfonds 3- Tranche 2009 GmbH & Co. KG und möchten sich kostenlos und unverbindlich unserem Forum zur Bündelung der Gesellschafterinteressen anschließen und/oder Sie möchten am Informationsaustausch der Zeichner im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen etc. teilnehmen und Informationen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger erhalten?

 

Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

 

Hier finden Sie unser Formular für das Anlegerforum.

 

Ihre Anfrage können Sie telefonisch, schriftlich, per Telefax oder via E-Mail an uns richten. Bitte halten Sie sich hierbei an die Fragestellungen in unserem Formular. 

 

Gründe für die Initiierung dieses Anlegerforums

Die Alpha Patentfonds 3 - Tranche 2009 GmbH & CO. KG  vereint rd. 300 Zeichner, deren Einflussmöglichkeiten auf die Fondsgesellschaft jedoch nur marginal sind. Der Gesellschaftsvertrag sieht weder einen Anlegerbeirat noch regelmäßige Gesellschafterversammlungen vor. Vielmehr werden Gesellschafterbeschlüsse ausschließlich im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Die Durchführung von sog. Präsenzgesellschafterversammlungen und die Bildung eines Anlegerbeirates sind indes probate Mittel, um das tatsächliche Meinungsbild der Anlegergemeinschaft zu eruieren und Gesellschafterrechte durchzusetzen.

 

Den von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Zeichnern ist daran gelegen, eine Plattform zu schaffen, um einen Interessen- und Informationsaustausch zwischen den Anlegern zu ermöglichen. Je mehr Anleger ihr Interesse an einer Bündelung der Gesellschafterinteressen über ein Anlegerforum bekunden, desto größer dürfte zukünftig die Möglichkeit sein, auf die Entscheidungen der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Denn nur wenn es uns gelingt, mindestens 25 % des Kommanditkapitals zu bündeln, besteht laut Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit von der Fondsgesellschaft eine außerordentliche Beschlussfassung, wie bspw. über die Einrichtung eines überwachenden, zumindest aber beratenden Beirats oder die Durchführung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen.

 

 

Stand: 05/2017

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)