PFM EuroSelect Balanced Portfolio GmbH & Co. KG/ IVG EuroSelect Balanced Portfolio GmbH & Co. KG
Auch die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds PFM EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG, ehemals: IVG EuroSelect Balanced Portfolio GmbH & Co. KG (kurz: Euro Select BPUK) müssen um ihre Einlagen bangen. Sinkende Büromietpreise in London und Umgebung in Folge der weltweiten Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden schwachen britischen Volkswirtschaft sind die Hauptursachen für die angespannte Situation der Fondsgesellschaft. Ein Totalverlust der Anleger ist nicht ausgeschlossen.
Fondskonzept und Fondsobjekt der EuroSelect BPUK
Mit einem Eigenkapital von 117,06 Mio. GBP wurde im Juni 2007 der Immobilien-Dachfonds Balanced Portfolio UK geschlossen. Der Dachfonds investierte 104,3 Millionen GBP in drei institutionelle Immobilien-Zielfonds. Investitionsgegenstände der Zielfonds sind Immobilien in Großbritannien, insbesondere in und um London.
Die Beteiligung der Anleger erfolgte in britischen Pfund (GPB), die erstmalige Kündigung für die Anleger ist für den 31.12.2014 vorgesehen. Die Auflösung des Dachfonds erfolgt mit Liquidation bzw. Verkauf des letzten Investitionsobjektes bzw. Verkauf der Zielfondsanteile.
Die Anleger haben sich, wie bei geschlossenen Immobilienfonds üblich, als Direktkommanditist oder (unmittelbar) über die Treuhänderin als (mittelbarer) Treuhandkommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt.
Den Anlegern des EuroSelect PBUK wurden keine konkreten Kapitalrückflüsse/Zielergebnisse versprochen. Allerdings ist dem Emissionsprospekt zu entnehmen, dass „… die ermittelnde Zielrendite vor
Steuern bei von 8 bis 12 Prozent...“ liegt und ein Kapitalrückfluss in Höhe „… von rd. 150 bis 170 des Beteiligungskapitals vor Steuer …“ liegen wird.
Die aktuelle Situation der EuroSelect BPUK
Bereits der Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft für das Jahr 2007 verdeutlichte, dass die weltweite Wirtschaftskrise auch zu einem sinkenden Mietniveau in London und Umgebung geführt hat.
Auch der Geschäftsbericht für das Jahr 2008 stellte im Zusammenhang mit dem „Immobilienmarkt in Großbritannien“ darauf ab, dass die britische Wirtschaft in „in eine tiefe Rezession“ gerutscht sei.
Wenngleich in dem „Halbjahresbericht Zielfonds“ per 31.12.2010 noch von einer steigenden Wirtschaftsleistung in Großbritannien zu lesen war, musste die Fondsgesellschaft einräumen, dass „Die Mietmärkte für Büroflächen in London … mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten können.“
Dem „Halbjahresbericht Zielfonds“ per 30.06.2011 war zudem zu entnehmen, dass „… der Erholungsprozess am Büromarkt von Central London … an Dynamik eingebüßt…“ hat.
Mit Schreiben vom 25.04.2013 wurde den Anlegern der „Halbjahresbericht Zielfonds“ per 31.12.2012 übersandt. Dieser Bericht enthält u.a. die Information, dass „… die Anmietungsaktivitäten am Büromietmarkt von Central London im Gesamtjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr …“ zurück- gegangen sei. Begründet wurde dies mit den schwachen Vorgaben der stagnierenden Volkswirtschaft in Großbritannien.
Wenngleich der (Büro-)Immobilienmarkt in London zwischenzeitlich positive Tendenzen aufweist, müssen sich die Anleger der IVG EuroSelect BPUK auch zukünftig darauf einstellen, dass keine Ausschüttungen erfolgen werden.
Ihre (rechtlichen) Möglichkeiten als Anleger der EuroSelect BPUK
Anlegern der EuroSelect BPUK, die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objektgerecht beraten wurde. Bei fehlerhaften Prospekten sind zudem Ansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen/-veranlassern in Betracht zu ziehen.
Eine Vielzahl der von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der EuroSelect PBUK wurden gerade nicht über die allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt. Zudem hat der jeweilige Berater unsere Mandantschaft auch nicht auf die spezifischen Risiken des EuroSelect PBUK hingewiesen. Als spezifische Risiken sind hier insbesondere das Währungsrisiko (aus Anlegersicht das Verhältnis EURO/GPB) und auch der undefinierte Eigenkapitalrückfluss, also die ungesicherten Renditen hervorzuheben.
Sofern die Beratung durch einen Bankberater erfolgt ist, wäre dieser zudem verpflichtet gewesen, den Anleger ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen hinzuweisen. Denn nur dann kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat. Bei fehlerhaften Prospekten sind zudem Ansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen/-veranlassern in Betracht zu ziehen.
Unsere Handlungsempfehlung für Anleger der EuroSelect PBUK
Nutzen Sie, als Anleger der EuroSelect PBUK, die Möglichkeit, einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank/dem Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft und/oder den Prospektverantwortlichen in Ihrem konkreten Fall. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!