Timber Class 1 GmbH & Co. KG

Die Entwicklung des geschlossenen Waldfonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG stimmt viele Anleger bedenklich. In einer Kurzinformation zum Geschäftsjahr 2015 (Stand: April 2016) hat die KGAL GmbH & Co. KG die vorläufigen Eckdaten der Fondsgesellschaft per 31.12.2015 bekannt gegeben. Ausweislich derer lag der (vorläufige) rechnerische Wert einer Mindestbeteiligung in Höhe von 15.000,00 USD zzgl. Agio in Höhe von 750,00 USD lediglich noch bei  7.827,00 USD. Dies bedeutete bereits ein Wertverlust von rd. 48,5 % (zzgl. Agio).

 

Update zur aktuellen wirtschaftlichen Situation/Liquidation der Gesellschaft

 

Nach dem die Gesellschafterversammlung bereits im März 2016 die Veräußerung der noch vorhandenen Waldflächen beschlossen hatte, mussten sich die Anleger erst mal in Geduld üben.

 

Nach etlichen Verzögerungen erhielten die Anleger dann letztlich im Juni 2018 die Information, dass der Kaufvertrag für das gesamte Waldportfolio im Mai 2018 abgeschlossen wurde und mit der Übertragung der Waldflächen Anfang Juli 2018 zu rechnen sei. Zudem sollen die Anleger, so die Einschätzung der Fondsgesellschaft, im August 2018 ihre Abschlussausschüttung erhalten.

 

Wir gehen derzeit davon aus, dass selbst bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Kaufvertrages und Kaufpreiszahlung die Liquidation der Timber Class 1 GmbH  für alle Anleger zu erheblichen finanziellen Einbußen (von mindestens 50 % des eingesetzten Kapitals) führen wird.

 

Unsere Handlungsempfehlung für Anleger der Timber Class 1 GmbH & Co. KG

Nutzen Sie, als Anleger der Timber Class 1 KG die Möglichkeit, einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/ Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank/dem Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft in Ihrem konkreten Fall. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  

 

 

Anlegerforum

 

Aus aktuellem Anlass haben wir für die Gesellschafter der Timber Class 1 GmbH & Co. KG  ein Anlegerforum iniitiert. Sie können sich kostenlos und unverbindlich unserem  Anlegerforum "Timber Class 1 GmbH & Co. KG" anschließen.

 

 

Fondskonzept und Fondsobjekt der Timber Class 1 GmbH & Co. KG

 

Die Timber Class 1 GmbH & Co. KG ist ein geschlossene Waldfondsgesellschaft, die mittelbar und anteilig in ein Walddportfolio, sprich in einen US-amerikanischen Zielfonds investiert hat, welcher bereits einen Waldbestand von über 625.000 Hektar in den USA bewirtschaftet. Die anvisierten Einnahmen der Fondsgesellschaft sollen aus dem Abverkauf von Holz sowie (am Ende der Laufzeit) durch die Veräußerung der Waldflächen realisiert werden.

 

Die Beteiligung der Anleger erfolgte in USD; zudem werden die Einnahmen der Gesellschaft ebenfalls in USD erzielt. Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 31.12.2019 vorgesehen, diese kann von der Fondsgesellschaft bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

 

Die Anleger haben sich, wie bei geschlossenen Fondsbeteiligungen üblich, als Direktkommanditist oder (unmittelbar) über die Treuhänderin als (mittelbarer) Treuhandkommanditist an der Fonds-gesellschaft beteiligt.

 

 

Die wirtschaftliche Entwicklung der Timber Class 1 GmbH & Co. KG

 

Ausweilich des Emissionsprospekts bzw. einer Kurzübersicht „Timber Class 1 Nachhaltige Waldinvestments in den USA“ sollten die Anleger ab dem Jahr 2010 Ausschüttungen in Höhe von   1-7 % pro Jahr (abhängig vom Holzschlag) erhalten. Dem beispielhafte Liquiditätsverlauf war für das Jahr 2010 zunächst eine Ausschüttung in Höhe von 2 %, für die Jahre 2011 und 2012 Ausschüt-tungen in Höhe von 3 % und ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2018 ansteigende Ausschüttungen in Höhe von 4 % bis 6 % der Beteiligung an die Anleger zu entnehmen.

 

Bislang erfolgte indes lediglich eine individuelle Vorzugsausschüttung an die Investoren, die vor Ablauf der Zeichnungsfrist (planmäßig: 30.06.2009) der Fondsgesellschaft beigetreten sind. Ob und in welcher Höhe zukünftig Ausschüttungen an die Anleger erfolgen können, ist aktuell nicht absehbar.

 

In einer Kurzinformation zum Geschäftsjahr 2013 hat die KGAL GmbH & Co. KG zum Thema „Aus-schüttungen“ wörtlich wie folgt ausgeführt:

 

„ Hinsichtlich der Entwicklung der Holzpreise sind zwar positive Tendenzen zu erkennen. Dennoch liegen diese weiterhin deutlich unter den Erwartungen, so dass wir derzeit aus Vorsichtsgründen erst zum Ende der Fondslaufzeit von einer eintretenden wertstabilen Entwicklung des Portfolios und Aus-schüttungen an die Anleger ausgehen.“

  

Auch im Jahr 2015 konnte die Fondsgesellschaft keine liquiditätswirksamen Überschüsse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb generieren. Neben der problematischen Erlössituation der Waldgesell-schaft bleibt zu bedenken, dass die Fondsgesellschaft seit Dezember 2015 die Tilgung des Darlehens in Höhe von insgesamt rd. 860 Mio. USD bewerkstelligen muss. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschafterversammlung im März 2016 den Verkauf der noch vorhandenen Waldflächen beschlossen. Die Fondsgesellschaft ging seinerzeit davon aus, dass der Verkauf der Waldflächen in den Jahren 2017/2018 erfolgen wird. Angesichts der nicht vorhersehbaren Marktgegebenheiten und dem Umstand, dass die Laufzeit der Gesellschaft (planmäßig bis 31.12.2019) bis maximal zum 31.12.2022 verlängert werden kann, war völlig unklar, ob, wann und ggf. in welcher Höhe – nach Liquidation des Waldinvestments bzw. nach vollständiger Rückführung des Fremdkapitals – mit Ausschüttungen an die Anleger zu rechnen ist. Nach erfolgtem Verkauf des Waldportfolios sollen,

so die Einschätzung der Fondsgesellschaft, die Anleger im August 2018 ihre Abschlussausschüttung erhalten.

 

 

 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der Timber Class 1 GmbH & Co. KG

 

Anlegern der  Timber Class 1 GmbH & Co. KG KG, die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Waldfonds verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objektgerecht beraten wurde.

 

Unsere Mandanten haben uns berichtet, dass diese, als Anleger der Timber Class 1 KG, grundsätzlich nicht über die Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Waldfonds aufgeklärt worden sich. Insbesondere die immanenten Risiken einer derartigen Beteiligung, wie beispielsweise die Holz- und Landpreisentwicklung sowie Elementarrisiken (Feuer, Witterungsbe-dingungen, Schädlingsbefall etc.) sind in keinem der uns bekannten Fälle thematisiert worden.   

 

Zudem sind die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertreten Anleger der Timber Class 1 KG auch nicht  ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden "Kick-backs", also die sog. Vertiebs-provisionen, hingewiesen worden. Auch hierin liegt ein Beratungsverschulden: Denn nur bei ent-sprechender Aufklärung kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat. 

 

 

Stand: 07/2018

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)