HVB hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens

BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az. XI ZR 221/07

Der Sachverhalt
Die Kläger wurden im Jahre 1993 von einem Vermittler beworben, ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken zu erwerben. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch eine Rechtsvorgängerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (HBB). Nachdem das Darlehen notleidend wurde, betrieb die HVB u.a. aus der Grundschuldbestellungsurkunde die Zwangsversteigerung der finanzierten Eigentums-wohnung. Hiergegen reichten die Kläger Vollstreckungsgegenklage ein. Im Laufe des Rechtsstreits wurde festgestellt, dass der Kaufpreis für die Eigentumswohnung sittenwidrig übersetzt gewesen ist, da der Kaufpreis den Verkehrswert der Wohnung um mehr als 100 % überstiegen hat.

Die Entscheidung
Das erstinstanzliche Gericht (Landgericht Nürnberg-Fürth) hat die Vollstreckungsgegenklage noch abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht Nürnberg indes festgestellt, dass die Zwangsvollstreckung der HVB unzulässig gewesen ist und der HVB kein Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens zusteht. Im Ergebnis hat das Oberlandesgericht Nürnberg eine Haftung der HVB aus Beratungspflichtverletzung unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs hinsichtlich der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises für die Eigentumswohnung bejaht. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt und die Revision der HVB gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgewiesen.

Das Fazit
Wenn ein Kreditinstitut eine Eigentumswohnung finanziert, deren Kaufpreis sittenwidrig übersetz ist, haftet die Bank, sofern ihr eine Kenntnis hinsichtlich der Überteuerung der Immobilie nachgewiesen werden kann. In einem solchen Fall steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zu, vielmehr ist es verpflichtet, die bislang geleisteten Zahlungen an den Darlehensnehmer zurück zu gewähren.

Vorinstanzen
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.08.2005, Az. 10 O 8701/04
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 30.03.2007, Az. 12 U 2164/05